Aktuelles

Beantwortung von Anfragen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Max Weber in der Stadtverordneten-Versammlung

Beantwortung von fünf der sechs gestellten Anfragen des Stadtverordneten Max Weber vom 20. Juni 2016 durch Stadtrat Willi Dreher

Personelle Situation Kindergarten Hirschhorn

Seit dem Ausscheiden von Frau Korosec wird die Einrichtung von der Stellvertreterin, Frau Manuela Bruns, geleitet. Die Wiederbesetzung der Leitungsstelle beginnt am 1. August.

Hochwasser

Es gibt einen von Herrn Sens aufgestellten Plan für den Winter, der aber nach Information des Bauamts nicht endgültig mit Feuerwehr, Bauhof und Hessen-Mobil abgestimmt wurde. Aus der Sicht der Verwaltung gibt es somit keinen gültigen Hochwasseralarmplan, laut damaliger Aussage von Herrn Sens gilt der alte Plan nicht mehr und der neue Entwurf weist noch erheblichen Abstimmungsbedarf auf.

Steiger

Die Anweisung den Steiger an Land zu holen erfolgt vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter, bzw. von der Fachstelle Ordnungsamt. Gemäß Alarmplanvorentwurf Sommer (aus 2014) soll der Steiger bei zu erwartenden 5,50 m Wasserstand (3,10 m über Mittelwasser) an Land gezogen werden. Dies kann nur mit dem Reiher vom Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder einem Autokran geschehen. Ab einem Pegel von 3,80 m wird die Schifffahrt eingestellt. Die Stadt hat kein Gerät um den Steiger an Land zu heben oder zu ziehen.

Kosten durch Hess. KiföG

Nach der durch das Hess. KiföG notwendig gewordenen Personal-Neuberechnung mussten in beiden Einrichtungen 2,4 Erzieherinnen-Stellen zusätzlich besetzt werden. Dies verursacht Mehrkosten von ca. 120.000,– € im Jahr. Auch die Einnahmeseite (Zuweisungen und Zuschüsse) hat sich geändert. Der Berechnungsmodus für die Landes- und Kreiszuweisungen ist sehr komplex und alles andere als durchsichtig. Aktuell ist es nicht möglich, die Zahlen zu verifizieren.

Antrag auf Prüfung einer Klage gegen das Land Hessen

Die Verwaltung war noch nicht in der Lage, sich mit der hochkomplizierten Thematik näher auseinander zu setzen. Nach einer am 13. Mai vom Hess. Städte- und Gemeindebund, Herr Dr. Rauber, eingeholten Auskunft, würde der HSGB zwar die Vertretung in einem solchen Rechtsstreit übernehmen, die der Stadt durch den neuen Kommunalen Finanzausgleich entstehenden finanziellen Nachteile gegenüber der seitherigen Regelung müssen zuvor aber schlüssig und nachvollziehbar belegt werden. Die Verwaltung kann diese Nachteile nicht erkennen.