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Investitionsprogramme schaffen kaum Abhilfe für die großen Probleme der hessischen Kommunen

Eine Einschätzung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) für Hessen von Norbert Schmitt, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: Das mit großer Trompete angekündigte Kommunale Investitionsprogramm ist Ausdruck des schlechten Gewissens der Landesregierung bei der Kommunalfinanzierung. Die das Bundesprogramm ergänzenden Landesprogramme werden den hessischen Kommunen auf längere Sicht teuer zu stehen kommen, weil es Darlehnsprogramme sind, die zudem auf 30 Jahre angelegt sind.

Die drei hessischen Darlehns- und Zinshilfeprogramme (Kommunale Infrastrukturprogramm, Krankenhausprogramm, Wohnraumprogramm) müssen zu rund 53 Prozent von den Kommunen finanziert werden, nimmt man das Bundesprogramm hinzu, ergibt sich folgende Aufteilung: die Kommunen tragen 45% der Kosten, der Landesanteil liegt nur etwas über einem Drittel; der Bund beteiligt sich mit rund einem Fünftel.

Für die Programme müssen die hessischen Kommunen rund 735 Millionen Euro für Zins und Tilgung aufbringen. Das Land wird rund 600 Millionen Euro (eigene Berechnung, nach eigenen Angaben nur 547 Mio.) dafür aufwenden. Der Bund ist mit 317 Mio. € beteiligt; anders als beim Land handelt es sich beim Bundesprogramm aber um ein Zuschussprogramm, für das die Kommunen zwar einen (geringen) Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen müssen, aber keine Zins- und Tilgungskosten anfallen.

Es ist klar, dass die Programme kaum Abhilfe für die großen Probleme der hessischen Kommunen bieten. Der Investitionsbedarf der hessischen Kommunen beträgt rund 8 bis 10 Milliarden Euro. Ein Programm mit einem Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro, an den die Kommunen 30 Jahre zu nagen haben, ist deshalb nur ein Tropfen auf den heißen Stein, ein Danaergeschenk.

Vor dem Hintergrund, dass die hessischen Kommunen ihre Investitionen alleine von 2010 auf 2014 um 750 Millionen gekürzt haben, weil die Landesregierung die Kommunen unzureichend unterstützt hat, zeigt sich das nicht ausreichende Volumen des Programms. Es wird gerade ein Jahr des Rückschraubens der Investitionen aufgefangen.

Deutlich wird das auch am Krankenhausprogramm. Hier wird die jahrelange unzureichende Finanzierung, die nun durch die Systemumstellung auf Pauschalförderung offenkundig wird, durch das Programm aufgefangen. Selbstgeschaffene Probleme sollen so nun als Wohltaten für die Kommunen verkauft werden. Die Kriterien bei der Einordnung der finanzschwachen Kommunen sind zumindest im Bereich der Landkreise unzureichend.

Notwendig wäre aber die dauerhafte Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit durch einen angemessenen KFA. Dier SPD hatte deshalb einen Änderungsantrag zur Neuordnung des KFA eingebracht, der die Investitionsförderung vorsah. CDU und Grünen haben dies aber abgelehnt.

Die Landesregierung kann noch so viele Programme auflegen (das fing mit dem Konjunkturprogramm an, ging über das Knirps-Programm nun zum KIP) wirkliche Abhilfe schafft nur ein gerechter und angemessener kommunaler Finanzausgleich. Mit der Streichung der 344 Millionen Euro im KFA im Jahre 2011 und der Neuordnung des KFA ist aber genau dieses nicht gewährleistet.

Das Programm setzt sich aus vier Elementen zusammen:

  1. Dem Bundesprogramm (317 Mio €)
  2. Dem Landesprogramm kommunale Infrastruktur (370 Mio €)
  3. Dem Landesprogramm Krankenhäuser (75 Mio. €)
  4. Dem Landesprogramm Wohnraum (230 Mio. €)

Zu 1. Bundesprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Das Bundesprogramm ist mit einem Bundeszuschuss von 317 Mio. € versehen, 35 Mio. müssen die Kommunen als Eigenmittel dazu geben. Das Land übernimmt für die Eigenmittel für 10 Jahre die Zinsen. Nach § 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) unterstützt der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104 b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Hessen erhält davon 317 Millionen Euro.

  • 3 des Bundesgesetzes definiert die Förderbereiche: Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser, b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels, e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, f) Luftreinhaltung.
  1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
  2. a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird, b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, d) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Einrichtungen gemäß Nummer 1 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden.

Die Kriterien für die Auszahlung der Mittel an finanzschwache Kommunen wurde den Ländern überlassen. In Hessen gab es Absprachen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Als Kriterien wurden in Hessen festgelegt, dass eine Kommune finanzschwach ist, wenn sie a) weniger als 90 % der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft in ihrer Vergleichsgruppe (Gemeindegröße) hat, und/oder b) die Arbeitslosenzahlen mindestens 20 % über den Durchschnitt der Gemeindegruppe lagen. Kommunen, die 2012 bis 2014 abundant waren, gelten nicht als finanzschwach und erhalten keine Zuweisung. Je schwächer eine Kommune ist, umso höher soll die Zuweisung ausfallen.

Der Städtetag hat die Kriterien akzeptiert, der Landkreistag hat in einem Präsidiumsbeschluss sich kritisch mit der Verteilung der Mittel und ihren Kriterien auseinandergesetzt. Im Beschluss heißt es: „Das Präsidium des Hessischen Landkreistages kritisiert, dass bei der Auswahl der finanzschwachen Kommunen zwecks Ermittlung der Antragsberechtigung für die Mittel aus dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz (317 Millionen Euro) Kriterien angelegt werden, welche der bundesweit einmaligen Verschuldungssituation der hessischen Landkreise nicht gerecht werden. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages kritisiert mithin, dass von 21 hessischen Landkreisen durch diese Kriterien im Ergebnis lediglich acht als finanzschwach gelten und berechtigt wären, Mittel aus dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages fordert das Land Hessen auf, auch bei der Auswahl der finanzschwachen Kommunen zwecks Mittelverteilung aus dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz durch geeignete Indikatoren der besonderen Verschuldungssituation der hessischen Landkreise gerecht zu werden.“

Zu 2: Landesprogramm kommunale Infrastruktur

Anders als das Bundesprogramm ist das Landesprogramm ein reines Darlehnsprogramm, das auf 30 Jahre angelegt ist. Es ist also kein Zuschussprogramm. Die Mittel sind zurückzuzahlen. Allerdings übernimmt das Land 80 Prozent der Tilgung. Von den 370 Mio. € wird das Land also rund 300 Mio. € übernehmen, die Kommunen rund 70 Mio. Euro. Zudem übernimmt das Land für 10 Jahre die Zinsen.

Bei der Aufteilung der Mittel sind alle Kommunen antragsberechtigt, nicht nur die finanzschwachen (bei diesen wird sogar ein Abschlag von 25 % vorgenommen wegen Bundesprogrammzuweisung). 25 Mio. Euro gehen aber vorweg an Kommunen, in denen ein Standort zur Erstaufnahme von Flüchtlingen besteht. Sonst sind die Förderbereiche sehr ähnlich dem Bundesprogramm (Siehe §3 unter zu 1).

Zu 3: Krankenhausprogramm

Auch hier handelt es lediglich um ein Darlehnsprogramm. Das Land übernimmt aber Zwei Drittel der Tilgung (50 Mio.€); die Kommunen müssen 25 Mio. € tilgen. Auch hier übernimmt das Land 10 Jahre lang die Zinsen. Zugute kommt das Programm aber nur Krankenhäusern, deren Maßnahmen nach Auffassung des Hessischen Sozialministeriums höchste Priorität haben und im Rahmen früherer Bauprogramme durch den Rost gefallen waren und nun wegen der Umstellung auf Pauschalförderung hätten in die Röhre schauen müssen.

Zu 4: Wohnraumprogramm

Das Wohnraumprogramm in Höhe von 230 Mio. € ist ein reines Darlehnsprogramm. Auch hier beträgt die Laufzeit 30 Jahre, die Kommunen müssen die gesamte Summe tilgen, das Land übernimmt nur für 10 Jahre die Zinsen. Alle Kommunen sind antragsberechtigt.